Tanzkreise
In unseren Tanzkreisen haben Sie die Möglichkeit, die erlernten Schritte und Kombinationen regelmäßig zu wiederholen und zu festigen aber auch neue interessante Figuren zu erlernen.
Einsteiger-Tanzkreise
GR-TK1C | Einsteiger-Tanzkreis | Montag** | 19:00 Uhr
SB-TK2B | Einsteiger-Tanzkreis | Dienstag | 20:10 Uhr
SB-TK2C | Einsteiger-Tanzkreis | Dienstag | 20:10 Uhr
SB-TK3C | Einsteiger-Tanzkreis | Mittwoch | 19:00 Uhr
SB-TK4A | Einsteiger-Tanzkreis | Donnerstag | 18:00 Uhr - N E U
SB-TK4C | Einsteiger-Tanzkreis | Donnerstag | 19:05 Uhr
SB-TK7C | Einsteiger-Tanzkreis | Sonntag | 12:30 Uhr - N E U
Tanzkreise
GR-TK1A | Tanzkreis | Montag** | 20:00 Uhr
SB-TK2A | Tanzkreis | Dienstag | 21:15 Uhr
SB-TK3A | Tanzkreis | Mittwoch | 18:00 Uhr
SB-TK4B | Tanzkreis | Donnerstag | 20:10 Uhr
SB-TK7G | Tanzkreis | Sonntag | 11:30 Uhr
SB-TK7B | Tanzkreis | Sonntag | 18:50 Uhr
SB-TK7D | Tanzkreis | Sonntag | 18:50 Uhr
Technik-Tanzkreise
SB-TK3B | Technik-Tanzkreis | Mittwoch | 21:00 Uhr
SB-TK7F | Technik-Tanzkreis | Sonntag | 12:30 Uhr
SB-TK7A | Technik-Tanzkreis | Sonntag | 19:55 Uhr
Tanzen Sie in Ihrem Wunschtanzkreis für ca. 1,17 Euro pro Tag! Wir garantieren Ihnen 30 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten (im Regelfall außerhalb der Ferien) pro Jahr. Außerdem können Sie sich bis zu 4x pro Jahr z.B. wegen Urlaub oder Krankheit eine Kursstunde (10,- Euro pro Person und Stunde) erstatten lassen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei uns.
** Unterrichtsort: Gundremmingen
1. Die Kursgebühr beträgt 426,00 € pro Jahr und Person. Die anteilige Kursgebühr ist:
[ ] halbjährlich (je 213,00 €) zum 02.01. und 01.07. eines Jahres
[ ] vierteljährlich (je 106,50 €) zum 02.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres
auf das Konto der ADTV Tanzschule Stefan Huber (IBAN DE85 7205 0000 0250 2164 62) zu überweisen.
2. Der Vertrag endet automatisch am 31.12.2025
2a. Sonderkündigungsrecht: Während der Laufzeit kann der Tanzschulvertrag jeweils zum 31.12. sowie zum 30.06. eines Jahres mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
2b. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests, das die medizinische Unmöglichkeit zur Teilnahme am Tanzkreis / Club für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen bestätigt, besteht für beide Tanzpartner ein Sonderkündigungsrecht des Tanzschulvertrages zum Ende eines jeden Kalendermonats. Die bereits bezahlte Kursgebühr wird anteilig erstattet. Tanzkreisgutscheine (siehe Nr. 4) werden nciht erstattet.
2c. Kündigungen wie sie in Nr. 2a und 2b vorgesehen sind bedürfen der Schriftform (per Brief) und müssen, ggf. inklusive Attest, vor dem Kündigungstermin fristgerecht eingehen. Es gilt das Datum des Poststempels.
2d. Ein "Pausieren" bzw. "Ruhen lassen" dieses Vertrages ist nicht möglich.
3. Es wird die Durchführung von 30 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr (idR außerhalb der Schulferien) garantiert.
4. Jeder Tanzpartner erhält pro voll bezahltem Kalenderhalbjahr zwei Gutscheine im Wert von je 10,00 Euro. Diese Gutscheine können bei Abwesenheit des Tanzpaares in einer Kursstunde gegen Bargeld umgetauscht werden. Alternativ können die Gutscheine für den Eintritt zum Tanz- (Übungsabend) verwendet werden. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren und können nur während der Vertragslaufzeit eingelöst werden.
5. Die in der Tanzschule ausliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in diesen Vertrag einbezogen und werden von dem Tanzpaar anerkannt.
Vertrag zur Anmeldung für den Tanzkreis hier herunterladen und anmelden!
Anmeldung und Einstieg jederzeit (nach Absprache) möglich!
Sprechen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns hier!